
U 21
Wir nehmen Jugendliche ab 16 Jahren aus dem Gebiet der Stadt Freiburg, den umliegenden Landkreisen und dem gesamten Bundesgebiet auf. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft des jungen Menschen, sich aufgrund zunehmender Persönlichkeitsreifung, nach eigenen Kräften und Fähigkeiten, auf Hilfe und Unterstützung einlassen zu wollen.
In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Grundlage der Voraussetzungen der §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII aufgenommen. Drogenabhängige Jugendliche und Jugendliche mit akutem psychiatrischem Bedarf können wir nicht aufnehmen. Als Grundvoraussetzung für unser Hilfsangebot sehen wir die Fähigkeit und Bereitschaft der Jugendlichen, sich aktiv an der Realisierung der Hilfeziele zu beteiligen. Die Jugendlichen stehen in der Regel in einem schulischen oder beruflichen Ausbildungsverhältnis oder nehmen an einer vorbereitenden Maßnahme zur Berufsorientierung teil.
In unseren Wohnbereichen leben entweder männliche oder weibliche junge Menschen zusammen. Jeder weist einen individuellen Hilfebedarf auf. Im folgenden werden mögliche Aufnahmegründe beschrieben:
- Die Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung eines Jugendlichen ist in der Herkunftsfamilie nicht sichergestellt.
- Eine räumliche Trennung der Herkunftsfamilie ist aufgrund belastender Lebenssituation notwendig.
- Ein Verbleib in der Herkunftsfamilie ist nicht möglich und oder nicht gewünscht.
- Der junge Mensch ist angewiesen auf eine Förderung und Entwicklung außerhalb der Herkunftsfamilie.
- Die individuelle und soziale Entwicklung ist beeinträchtigt oder gefährdet.
- Der junge Mensch ist zu seiner Stabilisierung oder Integration auf eine pädagogische qualifizierte Unterstützung angewiesen.
- Der junge Mensch benötigt aus verschiedenen Gründen Unterstützung in seiner eigenverantwortlichen Lebensführung.
- Ein Beziehungs- und Bindungsangebot ist notwendig, um die täglichen Grundanforderungen erfüllen zu können.
In unseren Häusern mit innewohnender Fachkraft können auch Jugendliche mit einem zusätzlichen Hilfebedarf aufgenommen werden. Dies meint Jugendliche, welche
- auf die Absicherung eines hilfreichen Tagesablaufes, im Hinblick auf Ausbildung und oder Schule, angewiesen sind,
- auf kurzfristige Absprache- und Umsetzungsmöglichkeiten angewiesen sind, um die Tages- und Nachtstruktur einhalten zu können,
- auf gemeinsame Mahlzeiten angewiesen sind, um die Tagesplanung einhalten zu können,
- auf die Absicherung einer Essensstruktur angewiesen sind, um physische und persönliche Entwicklung wahrnehmen zu können.
Im Folgenden werden wichtige Ziele unseres Hilfeangebotes beschrieben.
- Hinarbeiten auf wirtschaftliche Selbständigkeit,
- Erreichen eines dem jeweiligen Jugendlichen oder jungen Menschen entsprechenden Schul- oder Berufsabschluss,
- Vorbereitung der Jugendlichen auf die Bedingungen und Gegebenheiten des Arbeitsmarktes,
- Auf- und Ausbau eines tragfähigen sozialen Umfeldes,
- Eigenständige tägliche Selbstversorgung (Zubereitung von Mahlzeiten, Hygiene, Ordnung, Freizeit).